Allgemeine Regelungen für den Sportbetrieb auf dem
Sportgelände des SV Winterstettenstadt während der
„Corona Zeit“ (Stand 28.08.2021)
Allgemein:
Es gilt die 3-G-Regel (Zugang zu geschlossenen Räumen wie Umkleidekabine, Duschen, … nur als geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet)
Grundsätzlich gilt das aktuelle Hygienekonzept für den Amateurfußball Baden-Württemberg
Im Vereinsraum / Vereinsheim ist das gesonderte Hygienekonzept (Aushang) zu beachten. Das Luftreinigungsgerät ist bei der Benutzung des Vereinsraumes einzuschalten
Von der Gastmannschaft ist die rechte Umkleidekabine im Vereinsgebäude zu belegen
Die Heimmannschaft belegt die linke Umkleidekabine im Vereinsgebäude
Der Schiedsrichter nützt die vorhandene Einzelkabine auf der rechten Seite
In den Umkleideräumen dürfen keine Besprechungen abgehalten werden, der Aufenthalt ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Im Umkleide- und Duschbereich haben sich max. 6 Personen bei entsprechendem Mindestabstand gleichzeitig aufzuhalten
In der Halbzeitpause dürfen die Mannschaften für max. 10 Minuten, bei geöffneten Fenstern, in der Umkleidekabine verweilen (auf bestmöglichen Abstand achten und evtl. Mund-Nasen-Schutz benutzen)
Umkleiden und Duschen sind ständig zu Lüften (Fenster öffnen / Fenster kippen / Türen öffnen)
Es stehen Desinfektionsmittel im Zugangsbereich zum Vereinsgebäude bereit. Bitte benutzen Sie diese.
Bei Nutzung der sanitären Anlagen bitte gründlich die Hände waschen, auf Sauberkeit achten und Lüften (Fenster öffnen / Fenster kippen)
Der Trainer, der Spielführer, der Spielleiter sollte Vorbild für die Aktiven und Jugendlichen sein
Im Jugendbereich nach Möglichkeit bitte nur ein Trainer oder ein Betreuer in den Umkleidebereich
Bitte beachten Sie auch:
Einhaltung der 3 G Regel für Innenräume (Zugang nur wenn geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet)